Bisher bekommen eher die Mütter die Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet. Ein Vater fand das unfair und klagte – zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht befand. Der Überblick. Die Rente ist ein oftmals kompliziertes Konstrukt. Wie lange zahlt man ein? Was kann man sich wie anrechnen lassen?
Gerade bei Eltern wird das zum Thema, denn die Erziehung von Kindern kann in die Rentenberechnung mit einfließen. Umgangssprachlich ist auch von der »Mütterrente« die Rede. Vor dem Bundessozialgericht (BSG) klagte nun ein Vater, der sich und andere Männer durch die Regelung der in die Rente einfließenden Kindererziehungszeiten benachteiligt sah – und nach dem Urteil mutmaßlich weiter sieht. Die sogenannten Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten können auf Antrag in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese Zeiten wirken sich wie Beitragszeiten unmittelbar erhöhend auf die Rente aus, konkret mit 37,60 Euro Rente pro Jahr und Kind.
Die Kinderberücksichtigungszeiten von bis zu zehn Jahren können Lücken im Versicherungsverlauf ausgleichen. Zudem können sie für die Rentenzahlung zu einer höheren Bewertung geringer Einkünfte führen.
https://github.com/0h8rd/h8sdyu/discussions/5
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